Stellungnahme zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW“

(Kreistag am 03.07.2018, es gilt das gesprochene Wort.)

Rede des Fraktionsvorsitzenden Herbert Goldmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
zu der Stellungnahme des Kreises Unna zum aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) der schwarz-gelben Landesregierung:

(Kreistag am 03.07.2018, es gilt das gesprochene Wort.)

Wir haben es heute zu diesem Tagesordnungspunkt mit zwei divergierenden Beschlussvorschlägen zu tun:

Zum einen mit einer fachlich begründeten Stellungnahme (siehe Anlage) der Verwaltung im Rahmen der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Und zum anderen: Mit einem vornehmlich politisch begründeten Beschlussvorschlag meiner Fraktion (siehe Anlage), Änderungen am LEP aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen.

Jetzt bin ich ja lange genug dabei, um zu wissen, dass der GRÜNE Vorschlag heute keine Mehrheit finden wird, dennoch erscheint es richtig einmal innezuhalten, um dem denkwürdigen Agieren der Landesregierung die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken:
Durch Raumordnungspläne  – und dazu gehört der LEP – sind Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen.

Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und letztendlich zu gleichen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.

Kurz gesagt – ein LEP ist kein Umweltplan, aber auch kein Wirtschaftsplan, sondern das Ergebnis eines Ausgleichs der Ansprüche an den Raum.

Und weil das so ist, gilt ein durchschnittlicher LEP für die Dauer von rd. 15 Jahren, der letzte aus 1995 sogar 22 Jahre.

Bisher war es also Konsens, einen LEP aus der Beliebigkeit politischer Entscheidungen und Mehrheitsverhältnissen im Landtag herauszuhalten.

Nicht für diese Landesregierung: nach weniger als 12 Monaten ohne repräsentativ gewonnene Erkenntnisse, will sie den im Februar 2017 nach einer rd. 6 jährigen Vorbereitungszeit mit zwei beispielhaften – bisher einmaligen –  Beteiligungsverfahren verabschiedeten LEP ändern, konterkariert so alle bisherigen raumordnerischen Selbstverständlichkeiten auf Landesebene.

Dass damit die Planungssicherheit für alle nachgeordneten Planungsebenen verloren zu gehen droht, weil es ja bedeutet, dass ggf. Regionalpläne auch wieder in einem langen Verfahren geändert werden müssen, scheint die Landesregierung nicht wirklich zu interessieren.

Hier nur ein einziges Beispiel zu der Qualität  der inhaltlichen Vorschläge:
Zukünftig soll bei Windkraftanlagen (WKA) mit Ausnahme des sog. Repowering ein Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung eingehalten werden.

Da im Kreis Unna und landesweit faktisch in dieser Distanz immer ein Haus steht, bedeutet das ebenso faktisch das Ende der Windenergienutzung.

Jetzt ist der Wert von 1.500m ja nicht auf der Grundlage ergebnisoffener fachlicher oder wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse gesetzt, sondern es ist eine politische Größe.

Das bedeutet nach den Grundsätzen der Raumordnung, dass diese Festsetzung rechtswidrig und unzulässig ist. Wird also, sofern beklagt, einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten.

Das zieht sich wie ein roter Faden durch die Änderungsvorschläge; es wimmelt an unkonkreten Begrifflichkeiten und unbestimmten Rechtsbegriffen.

Zum Teil zeigt es sich ja auch in der uns vorliegende Stellungnahme der Verwaltung, die in vielen Facetten die richtigen Aussagen trifft.

Losgelöst von unserem Abstimmungsverhalten an dieser Stelle ein „Danke“ an Frau Leiße und allen, die daran mitgewirkt haben.

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