Menschenwürde ist unteilbar – Gesundheit für alle:

Aber die Gesundheitskarte sorgt für Konflikte unter Kommunen!

Sehr geehrte Redaktion des Hellweger Anzeigers, sehr geehrter Herr Kremer,
Sie schreiben in Ihrer heutigen Ausgabe auf der Kreisseite richtigerweise, dass nach langen Verhandlungen zwischen dem Gesundheitsministerium NRW, Krankenkassen und Kommunalen Spitzenverbänden im August letzten Jahres eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete unterzeichnet worden ist. Nach Bremen und Hamburg ermöglichte Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland den Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen.

Im Vorfeld dazu hatten sich die Grünen im Kreistag Unna schon im Dezember 2014 darum bemüht, im Einklang mit den anderen im Kreistag vertretenden Fraktionen und Gruppen, mit einem gemeinsamen Antrag die Bürgermeister und Sozialdezernenten in den  Kommunen im Kreis von der Sinnhaftigkeit zu überzeugen, die Gesundheitskarte einzuführen.
[Antrag vom 15.12.2014 in der Anlage]
Leider haben sich schon damals die Vertreter in den Kommunen geweigert, diese Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes einzuführen.
[siehe dazu auch die Erläuterung des Landrates in der Sitzung des Kreistages am 10.03.2015; unten angefügt]
Hierzu erklärt Herbert Goldmann, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Erfreulicherweise ist es im Sommer des vergangenen Jahres endlich zu einer gemeinsamen Vereinbarung des Landes NRW mit den Krankenkassen gekommen, nach der auch wir in allen Kommunen im Kreis Unna  die Gesundheitskarte hätten einführen können.
Wir GRÜNE haben uns damals auf der Kreisebene mit allen anderen Fraktionen dafür eingesetzt, dass die Kommunen umgehend dieser Rahmenvereinbarung beitreten. Hiermit würden wir die gesundheitliche Versorgung der zu uns geflüchteten Menschen verbessern und zugleich die Kommune von erheblichem Verwaltungs-aufwand entlasten.
Leider wurde in den Kommunen schon damals nicht der Vorteil für die Beteiligten gesehen.
Als sich im Herbst weiterhin die ablehnende Haltung in den Kommunen zeigte, versuchte die Grüne Fraktion  einen weiteren Schritt in Richtung eines Flüchtlingsgipfels bzw. einer beim Kreis angedockten kreisweiten Koordinierungsstelle für sämtliche „Flüchtlingsfragen“. Die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge wäre hier sehr gut angesiedelt gewesen, muss doch nicht jede Stadt die Gespräche neu führen. Allerdings machten wir Grünen auch hier die Erfahrung, dass die kreisweite Koordinierung von den Entscheidern aus den Kommunen nur in lockerer Form gewünscht war.
Diese Ablehnung ist für uns nicht nachvollziehbar, wird doch an anderer Stelle immer wieder gerne die Interkommunale Zusammenarbeit als effektiv und zielführend beschrieben.“

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Diskussion im Kreisausschuss am 17.02.2015
Landrat Makiolla weist darauf hin, dass im Kreisausschuss am 15.12.2014 Einvernehmen darüber bestanden habe, diesen Antrag in der heutigen Sitzung des Kreisausschusses zu behandeln. Zwischenzeitlich habe er das Thema in der Bürgermeisterkonferenz am 28.01.2015 zur Diskussion gestellt. Die Bürgermeister hätten mitgeteilt, dass sie sich mit dieser Thematik allenfalls dann positiv auseinandersetzen wollten, wenn eine Veränderung der Abrechnung der Gesundheitskosten dazu führe, dass die hier zuständigen Städte und Gemeinden finanziell entlastet würden. Es sei daraufhin vereinbart worden, dass sich die Sozialdezernenten mit der Angelegenheit befassen sollten.
Herr Sparbrod berichtet daraufhin von der Sozialdezernentenkonferenz vom 13.02.2015 und weist darauf hin, dass Migranten zunächst eine eingeschränkte Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten würden. Hier läge die Zuständigkeit klar bei den Städten und Gemeinden. Erst nach einer ge-wissen Aufenthaltsdauer und je nach Aufenthaltsstatus stünden analog auch Leistungen nach dem SBG XII, also im Rahmen der Sozialhilfe, zu und erst dann gäbe es auch einen uneingeschränkten Behandlungsanspruch.
Er führt aus, dass die Sozialdezernenten sich definitiv gegen den Antrag der Kreistagsfraktionen ausgesprochen hätten, da sie zusätzliche Kosten für die Städte und Gemeinden befürchteten, die nicht hundertprozentig zu berechnen wären und damit eine Kostenneutralität bei Umsetzung dieses Antrages nicht zum Tragen käme.
Herbert Goldmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass die Reaktion der Bürgermeister aus seiner Sicht zu kurz greife. Es überrasche ihn zudem die Reaktion der Sozialdezernenten, da er glaube, dass ein so wichtiges Thema nicht ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen Vorgaben zu behandeln sei.
Die Aufnahme von Asylsuchenden in die gesetzliche Krankenkasse trage dem von allen immer vorgegebenen Gedanken der Integration Rechnung und die Kostenersparnis auf der Verwaltungsseite sei deutlich höher zu veranschlagen, als ursprünglich angenommen. Dies bestätigten auch die ersten Erkenntnisse aus Bremen, wo sich dieses Modell scheinbar rechne. Und nach seinem Kenntnisstand hätten zumindest ein paar weitere Kommunen auch in Nordrhein-Westfalen eine ähnliche Beschlussfassung herbeigeführt, wie sie heute auf der Tagesordnung des Kreisausschusses stehe.
Bislang würden in der Regel, wie Herr Sparbrod ausgeführt habe, bundesgesetzliche Vorgaben greifen, sowohl nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als auch nach SGB V | SGB XII. Im Moment werde in der Runde der Innenminister nun aktuell die Frage diskutiert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu definieren oder zu ändern, dass es eine landesweite Öffnungsklausel geben werde. Und auf der Grundlage, einer dann mit den Krankenkassen abzuschließenden Rahmenvereinbarung werde es zukünftig keine freiwillige Leistungsvereinbarung mehr sein, sondern sich letztendlich auch landesweit eine Bindungswirkung für alle Krankenkassen entfalten. Daher sei man gut beraten, an dem vorliegenden Antrag festzuhalten und darüber entsprechend positiv zu beschließen.
Frau Cziehso erläutert, dass die SPD-Fraktion diesen Auftrag an den Landrat, das Thema zu überprüfen, aus hier bereits genannten Gründen mitgetragen habe. Tatsache sei, dass die Kommunen nach jetziger Rechtslage dies realisieren müssten und man eigentlich nur dafür werben könne, dies möglicherweise in der Form zu tun. Deshalb sei für ihre Fraktion das Thema an diesem Punkt noch nicht abgeschlossen. Sie hätten gerne, dass dieser Antrag nochmal mit möglichst vielen Details über die finanziellen Auswirkungen in der Bürgermeisterkonferenz besprochen werde. Man wisse, dass in den Städten des RVR dieses Thema auch diskutiert und geprüft würde, könne aber derzeit nicht sagen, ob es in deren Bereich solche Modelle schon gebe.
Herr Jasperneite (CDU-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Frau Cziehso und Herrn Goldmann an und betont, dass man weiterhin versuchen solle, eine Moderationsfunktion aufrecht zu erhalten. Man könne dieses Thema jedoch nicht in der Bürgermeisterkonferenz platzieren, wenn man versuchen würde, etwas durchzusetzen, was einerseits keinen Sinn mache und andererseits die Kommunen mehr Geld kosten könne, als das Verfahren, was man jetzt habe.
Unter der Prämisse, dass im Ergebnis herauskäme, dass man bei gleichen Leistungen für die Flüchtlinge Verwaltungsstrukturen vereinfachen, Potenziale heben und Kosten reduzieren könne, sollte man den Antrag heute und auch im Kreistag so durchlaufen lassen und könne ihm so auch zustimmen. Schließlich handele es sich ja eigentlich auch nur um einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung, sich um das Thema zu kümmern.
Eine andere, niederschwelligere Möglichkeit sehe er noch darin, das Thema zur Begleitung an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises zu verweisen.
Herr Landrat Makiolla macht deutlich, dass aus seiner Sicht nichts gegen die inhaltliche Zielrichtung dieses Antrags spreche und er gerne bereit sei, das Thema erneut in die Bürgermeisterkonferenz zu tragen und zu diskutieren. Für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber läge jedoch eindeutig die Zuständigkeit bei den kreisangehörigen Kommunen. Er weist die Antragsteller darauf hin, dass diese sich an ihre örtlichen Fraktionen in den Städten und Gemeinden wenden sollten, um das Thema in die politischen Gremien der kreisangehörigen Kommunen einzubringen und dort zu entsprechenden Beschlussfassungen zu kommen.
Herr Sell stimmt dem Landrat zu und teilt mit, dass die Linksfraktion dieses Thema auch behandelt habe und man bei der Stadt Selm diesen Antrag für die nächste Ratssitzung stellen werde.
Herr Landrat Makiolla hält fest, dass nach den bisherigen Meinungsäußerungen nun über den Antrag abge-stimmt werden solle. Er würde dies dann als Arbeitsauftrag entgegennehmen und darüber im nächsten Kreisausschuss, bzw. Kreistag berichten. Dann werde man sehen, wie weiter zu verfahren sei.
Herr Jasperneite (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es seiner Ansicht nach genüge, über den Antrag – unter den Prämissen, die eben diskutiert worden seien – im Kreisausschuss zu beschließen und man dann darüber nicht mehr groß im Kreistag diskutieren müsse.
Herbert Goldmann erklärt, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Einverständnis, über den Antrag unter den diskutierten Prämissen abstimmen zu lassen. Dieser sehe ja auch eine sehr moderate Formulierung für die Beauftragung des Landrates vor. Es sei ihnen als antragstellender Fraktion auch darum gegangen, dass man im Kreis nicht auf einmal mit zehn unterschiedlichen Lösungen agiere, daher der Antrag auf Kreisebene.
Herr Landrat Makiolla lässt daraufhin über den Antrag abstimmen.
Beschluss
1. Der Landrat wird beauftragt, sich im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz für eine kreisweite einheitliche Lösung zur Verbesserung der medizinischen Regelversorgung für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen einzusetzen. In Anlehnung an das „Bremer Modell“ soll möglichst die Krankenbehandlung der o.g. auf eine gesetzliche Krankenversicherung übertragen werden.

Hierbei erhalten die Leistungsberechtigten nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Der Landrat möge der Bürgermeisterkonferenz anbieten, einheitlich für alle kreisangehörigen Kommunen, die Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB V zu treffen.

3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das „Bremer Modell“ für den Kreis Unna weiter zu entwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten.

4. Die Kreis-Gesundheitskonferenz wird gebeten, über die bislang vereinbarten Themenschwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Kreis Unna mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und den Flüchtlingsrat mit einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
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Diskussion im Kreistag am 10.03.2015
Erörterung
Herr Landrat Makiolla teilt mit, dass der Kreisausschuss am 17.02.2015 den Antragstext einstimmig als Arbeitsauftrag an ihn beschlossen habe und er nun darüber im Kreistag berichten werde. Auf seine Anregung hin hätten sich die Bürgermeister auf den Bürgermeisterkonferenzen am 28. Januar und am 4. März mit diesem Thema befasst und auf Initiative von Dezernent Rüdiger Sparbrod auch die Sozialdezernentenkonferenz.
Die Bürgermeister sähen dieses Thema ausschließlich als eine Angelegenheit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, das nicht in die Zuständigkeit des Kreises Unna oder auch des Kreistages falle.
Sie befürchteten, dass durch eine veränderte Organisation der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge nach dem „Bremer Modell“ Mehrkosten bei den Städten und Gemeinden entstehen würden. Allein die Kreisstadt Unna gehe von Mehrkosten in einer Größenordnung von 280.000 Euro pro Jahr aus. Dies hätten die Bürgermeister aus Kamen, Fröndenberg und Schwerte für ihre Städte auch so bestätigt. Aus diesem Grunde bestehe im Augenblick bei den Bürgermeistern kein Interesse, eine Veränderung vorzunehmen.
Der Bürgermeister der Stadt Kamen habe darauf hingewiesen, dass es offensichtlich Überlegungen gebe, die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen in diesem Bereich zu verändern. Dies sollte erst einmal abgewartet werden, um zu sehen, was der Bund beschließe. Dann könne man sich weiter mit dieser Frage beschäftigen.
Hinsichtlich der Beschlussfassung über den vorliegenden, gemeinsamen Antrag aller Fraktionen und Gruppen geht Herr Makiolla auf die darin enthaltenen vier Punkte ein. Er erklärt, dass er die Punkte 1 und 2 als erledigt ansehe, da er die dort erteilten Arbeitsaufträge umgesetzt, mit den Bürgermeistern gesprochen und von den Gesprächsergebnissen berichtet habe. Ebenso habe sich der Punkt 3 erledigt, da keine Zuständigkeit des Kreises gegeben sei. Bei Punkt 4 sehe er keine Probleme, den beschließen zu lassen.
Er schlage daher vor, die Punkte 1, 2 und 3 als erledigt zu betrachten und nur noch über Punkt 4 des Antrages abzustimmen.
Herr Goldmann (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bedankt sich bei Herrn Makiolla, dass er sich im Auftrag des Kreistags im Rahmen der Bürgermeisterkonferenzen für eine kreisweite, einheitliche Lösung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern eingesetzt habe, wenn auch nicht mit einem, von den Antragstellern mehrheitlich, wohl gewünschten Ergebnis.
Die Aussage der originär zuständigen kreisangehörigen Kommunen, dass sie sich – insbesondere mit Blick auf die wirtschaftlichen oder finanziellen Auswirkungen – aktuell nicht in der Lage sähen, hier zu einer Regelung zu kommen, könne er unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nachvollziehen, halte er – ebenso wie die Reaktion der Sozialdezernenten – aber für zu kurz gegriffen und für nicht differenziert genug betrachtet. Zumal diejenigen Städte, die das „Bremer Modell“ umsetzten, insbesondere die Stadtstaaten Bremen und Hamburg – wenn auch vielleicht bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen – auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse deutlich erklären würden, dass weder in der medizinischen Versorgung noch in der Kostenstruktur negative Veränderungen eingetreten seien.
Daher glaube er, dass alle Beteiligten, die in ihrer Zuständigkeit abschließend zukünftig darüber zu entscheiden hätten, noch einmal überlegen sollten, was auf der Kosten- und der Habenseite letztendlich zu verbuchen sein werde. Er bedanke sich abschließend noch einmal bei allen Antragstellern.
Herr Jasperneite erklärt, man sei dem Antrag unter der Prämisse beigetreten, etwas Positives für die Flüchtlinge bewirken zu wollen und gleichzeitig möglicherweise auch Kosten zu reduzieren. Zudem hätte dieses Thema ein Paradebeispiel für interkommunale Zusammenarbeit sein können. Die Annahmen, dass automatisch die Kosten steigen würden, seien für die CDU-Fraktion durch nichts belegt, und es verschließe sich ihnen, warum man an dieser Stelle nicht weiter in die Prüfung gehen könne.
Aus Sicht seiner Fraktion müsse über alle vier Punkte des von acht Fraktionen und Gruppierungen gemeinsam getragenen Antrags abgestimmt werden, wenn sich nicht alle Antragsteller mit dem Vorschlag des Landrates einverstanden erklären würden. Er stelle dies zur Diskussion.
Frau Lipke (GFL-Lünen/UWG-Selm) schließt sich den Ausführungen von Herrn Jasperneite an. Es werde mit Kosten argumentiert, die wahrscheinlich gar nicht stimmten. Sie würden dem Landrat diesen Auftrag gerne noch einmal erteilen, damit die Städte und Gemeinden begriffen, welche Chance dies sei.
Herr Klostermann (FDP-Gruppe) teilt die Auffassung des Landrates, dass die Punkte 1 bis 3 erledigt seien. Trotzdem bleibe für ihn die Frage, wie die genannten Kosten in irgendeiner Weise realistisch beziffert werden könnten. Außerdem sehe er sicher auch zunächst einmal das Land in der Pflicht, hier Entscheidungen zu treffen.
Herr Goldmann (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass seine Fraktion dem Vorschlag des Landrates folgen werde, nur noch über den Punkt 4 abzustimmen. Mit dem Einbringen des gemeinsamen Antrages habe man das Thema auf die Agenda gehoben und ein deutliches politisches Signal gesetzt. Nun könne man sich auf Ebene der kreisangehörigen Kommunen vor Ort noch einmal intensiver mit diesen Fragestellungen befassen.
Herr Sell teilt mit, dass die Linksfraktion dem Vorschlag des Landrates zustimme, nur über den Punkt 4 abzustimmen. Die Punkte 1 bis 3 seien erledigt und die Gespräche mit den Bürgermeistern geführt. Im Gegensatz zu Frau Lipke und Herrn Goldmann sei er der Meinung, dass die Kommunen das – unabhängig von den Kostenschätzungen – gar nicht allein regeln könnten. Es wäre Sache der nordrhein-westfälischen Landesregierung, des Landtages, in Verhandlungen mit der AOK zu treten, und hier eine Lösung herbeizuführen.
Herr Stalz (Gruppe Freie Wähler) erklärt, dass man an der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden hier nichts ändern könne. Insofern bleibe nichts anderes übrig, als die inhaltliche Diskussion in den einzelnen Kommunen zu suchen. In Kamen stehe das Thema übermorgen auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung. Ähnlich sei es auch in den anderen Kommunen im Kreis. Insofern stimme er auch dafür, jetzt nur über den Punkt 4 abzustimmen.
Auch die SPD-Fraktion schließe sich, so Frau Cziehso, dem Vorschlag des Landrates, nur über Punkt 4 abzustimmen, an, weil man denke, dass das Thema in der Gesundheitskonferenz zur allgemeinen Diskussion sehr gut aufgehoben sei. Wichtig sei auch, es in die kreisangehörigen Kommunen mitzunehmen, um dort die Überprüfung der Finanzierung noch einmal anzuregen.
Nach der Aussprache über die weitere Behandlung des vorliegenden gemeinsamen Antrages erklären sich auf erneute Nachfrage des Landrates, alle Fraktionen und Gruppen als Antragsteller mit dem Vorschlag des Landrates einverstanden.
Damit werden die Punkte 1 bis 3 für erledigt erklärt und nur noch der Punkt 4 des Antrages zur Abstimmung gestellt.
Beschluss
Die Kreis-Gesundheitskonferenz wird gebeten, über die bislang vereinbarten Themenschwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Kreis Unna mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und den Flüchtlingsrat mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen

Menschenwürde ist unteilbar – Gesundheit für alle:
Aber die Gesundheitskarte sorgt für Konflikte unter Kommunen!
Sehr geehrte Redaktion des Hellweger Anzeigers, sehr geehrter Herr Kremer,
Sie schreiben in Ihrer heutigen Ausgabe auf der Kreisseite richtigerweise, dass nach langen Verhandlungen zwischen dem Gesundheitsministerium NRW, Krankenkassen und Kommunalen Spitzenverbänden im August letzten Jahres eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete unterzeichnet worden ist. Nach Bremen und Hamburg ermöglichte Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland den Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen.

Im Vorfeld dazu hatten sich die Grünen im Kreistag Unna schon im Dezember 2014 darum bemüht, im Einklang mit den anderen im Kreistag vertretenden Fraktionen und Gruppen, mit einem gemeinsamen Antrag die Bürgermeister und Sozialdezernenten in den  Kommunen im Kreis von der Sinnhaftigkeit zu überzeugen, die Gesundheitskarte einzuführen.
[Antrag vom 15.12.2014 in der Anlage]
Leider haben sich schon damals die Vertreter in den Kommunen geweigert, diese Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes einzuführen.
[siehe dazu auch die Erläuterung des Landrates in der Sitzung des Kreistages am 10.03.2015; unten angefügt]
Hierzu erklärt Herbert Goldmann, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Erfreulicherweise ist es im Sommer des vergangenen Jahres endlich zu einer gemeinsamen Vereinbarung des Landes NRW mit den Krankenkassen gekommen, nach der auch wir in allen Kommunen im Kreis Unna  die Gesundheitskarte hätten einführen können.
Wir GRÜNE haben uns damals auf der Kreisebene mit allen anderen Fraktionen dafür eingesetzt, dass die Kommunen umgehend dieser Rahmenvereinbarung beitreten. Hiermit würden wir die gesundheitliche Versorgung der zu uns geflüchteten Menschen verbessern und zugleich die Kommune von erheblichem Verwaltungs-aufwand entlasten.
Leider wurde in den Kommunen schon damals nicht der Vorteil für die Beteiligten gesehen.
Als sich im Herbst weiterhin die ablehnende Haltung in den Kommunen zeigte, versuchte die Grüne Fraktion  einen weiteren Schritt in Richtung eines Flüchtlingsgipfels bzw. einer beim Kreis angedockten kreisweiten Koordinierungsstelle für sämtliche „Flüchtlingsfragen“. Die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge wäre hier sehr gut angesiedelt gewesen, muss doch nicht jede Stadt die Gespräche neu führen. Allerdings machten wir Grünen auch hier die Erfahrung, dass die kreisweite Koordinierung von den Entscheidern aus den Kommunen nur in lockerer Form gewünscht war.
Diese Ablehnung ist für uns nicht nachvollziehbar, wird doch an anderer Stelle immer wieder gerne die Interkommunale Zusammenarbeit als effektiv und zielführend beschrieben.“

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Diskussion im Kreisausschuss am 17.02.2015
Landrat Makiolla weist darauf hin, dass im Kreisausschuss am 15.12.2014 Einvernehmen darüber bestanden habe, diesen Antrag in der heutigen Sitzung des Kreisausschusses zu behandeln. Zwischenzeitlich habe er das Thema in der Bürgermeisterkonferenz am 28.01.2015 zur Diskussion gestellt. Die Bürgermeister hätten mitgeteilt, dass sie sich mit dieser Thematik allenfalls dann positiv auseinandersetzen wollten, wenn eine Veränderung der Abrechnung der Gesundheitskosten dazu führe, dass die hier zuständigen Städte und Gemeinden finanziell entlastet würden. Es sei daraufhin vereinbart worden, dass sich die Sozialdezernenten mit der Angelegenheit befassen sollten.
Herr Sparbrod berichtet daraufhin von der Sozialdezernentenkonferenz vom 13.02.2015 und weist darauf hin, dass Migranten zunächst eine eingeschränkte Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten würden. Hier läge die Zuständigkeit klar bei den Städten und Gemeinden. Erst nach einer ge-wissen Aufenthaltsdauer und je nach Aufenthaltsstatus stünden analog auch Leistungen nach dem SBG XII, also im Rahmen der Sozialhilfe, zu und erst dann gäbe es auch einen uneingeschränkten Behandlungsanspruch.
Er führt aus, dass die Sozialdezernenten sich definitiv gegen den Antrag der Kreistagsfraktionen ausgesprochen hätten, da sie zusätzliche Kosten für die Städte und Gemeinden befürchteten, die nicht hundertprozentig zu berechnen wären und damit eine Kostenneutralität bei Umsetzung dieses Antrages nicht zum Tragen käme.
Herbert Goldmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass die Reaktion der Bürgermeister aus seiner Sicht zu kurz greife. Es überrasche ihn zudem die Reaktion der Sozialdezernenten, da er glaube, dass ein so wichtiges Thema nicht ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen Vorgaben zu behandeln sei.
Die Aufnahme von Asylsuchenden in die gesetzliche Krankenkasse trage dem von allen immer vorgegebenen Gedanken der Integration Rechnung und die Kostenersparnis auf der Verwaltungsseite sei deutlich höher zu veranschlagen, als ursprünglich angenommen. Dies bestätigten auch die ersten Erkenntnisse aus Bremen, wo sich dieses Modell scheinbar rechne. Und nach seinem Kenntnisstand hätten zumindest ein paar weitere Kommunen auch in Nordrhein-Westfalen eine ähnliche Beschlussfassung herbeigeführt, wie sie heute auf der Tagesordnung des Kreisausschusses stehe.
Bislang würden in der Regel, wie Herr Sparbrod ausgeführt habe, bundesgesetzliche Vorgaben greifen, sowohl nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als auch nach SGB V | SGB XII. Im Moment werde in der Runde der Innenminister nun aktuell die Frage diskutiert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu definieren oder zu ändern, dass es eine landesweite Öffnungsklausel geben werde. Und auf der Grundlage, einer dann mit den Krankenkassen abzuschließenden Rahmenvereinbarung werde es zukünftig keine freiwillige Leistungsvereinbarung mehr sein, sondern sich letztendlich auch landesweit eine Bindungswirkung für alle Krankenkassen entfalten. Daher sei man gut beraten, an dem vorliegenden Antrag festzuhalten und darüber entsprechend positiv zu beschließen.
Frau Cziehso erläutert, dass die SPD-Fraktion diesen Auftrag an den Landrat, das Thema zu überprüfen, aus hier bereits genannten Gründen mitgetragen habe. Tatsache sei, dass die Kommunen nach jetziger Rechtslage dies realisieren müssten und man eigentlich nur dafür werben könne, dies möglicherweise in der Form zu tun. Deshalb sei für ihre Fraktion das Thema an diesem Punkt noch nicht abgeschlossen. Sie hätten gerne, dass dieser Antrag nochmal mit möglichst vielen Details über die finanziellen Auswirkungen in der Bürgermeisterkonferenz besprochen werde. Man wisse, dass in den Städten des RVR dieses Thema auch diskutiert und geprüft würde, könne aber derzeit nicht sagen, ob es in deren Bereich solche Modelle schon gebe.
Herr Jasperneite (CDU-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Frau Cziehso und Herrn Goldmann an und betont, dass man weiterhin versuchen solle, eine Moderationsfunktion aufrecht zu erhalten. Man könne dieses Thema jedoch nicht in der Bürgermeisterkonferenz platzieren, wenn man versuchen würde, etwas durchzusetzen, was einerseits keinen Sinn mache und andererseits die Kommunen mehr Geld kosten könne, als das Verfahren, was man jetzt habe.
Unter der Prämisse, dass im Ergebnis herauskäme, dass man bei gleichen Leistungen für die Flüchtlinge Verwaltungsstrukturen vereinfachen, Potenziale heben und Kosten reduzieren könne, sollte man den Antrag heute und auch im Kreistag so durchlaufen lassen und könne ihm so auch zustimmen. Schließlich handele es sich ja eigentlich auch nur um einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung, sich um das Thema zu kümmern.
Eine andere, niederschwelligere Möglichkeit sehe er noch darin, das Thema zur Begleitung an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises zu verweisen.
Herr Landrat Makiolla macht deutlich, dass aus seiner Sicht nichts gegen die inhaltliche Zielrichtung dieses Antrags spreche und er gerne bereit sei, das Thema erneut in die Bürgermeisterkonferenz zu tragen und zu diskutieren. Für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber läge jedoch eindeutig die Zuständigkeit bei den kreisangehörigen Kommunen. Er weist die Antragsteller darauf hin, dass diese sich an ihre örtlichen Fraktionen in den Städten und Gemeinden wenden sollten, um das Thema in die politischen Gremien der kreisangehörigen Kommunen einzubringen und dort zu entsprechenden Beschlussfassungen zu kommen.
Herr Sell stimmt dem Landrat zu und teilt mit, dass die Linksfraktion dieses Thema auch behandelt habe und man bei der Stadt Selm diesen Antrag für die nächste Ratssitzung stellen werde.
Herr Landrat Makiolla hält fest, dass nach den bisherigen Meinungsäußerungen nun über den Antrag abge-stimmt werden solle. Er würde dies dann als Arbeitsauftrag entgegennehmen und darüber im nächsten Kreisausschuss, bzw. Kreistag berichten. Dann werde man sehen, wie weiter zu verfahren sei.
Herr Jasperneite (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es seiner Ansicht nach genüge, über den Antrag – unter den Prämissen, die eben diskutiert worden seien – im Kreisausschuss zu beschließen und man dann darüber nicht mehr groß im Kreistag diskutieren müsse.
Herbert Goldmann erklärt, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Einverständnis, über den Antrag unter den diskutierten Prämissen abstimmen zu lassen. Dieser sehe ja auch eine sehr moderate Formulierung für die Beauftragung des Landrates vor. Es sei ihnen als antragstellender Fraktion auch darum gegangen, dass man im Kreis nicht auf einmal mit zehn unterschiedlichen Lösungen agiere, daher der Antrag auf Kreisebene.
Herr Landrat Makiolla lässt daraufhin über den Antrag abstimmen.
Beschluss
1. Der Landrat wird beauftragt, sich im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz für eine kreisweite einheitliche Lösung zur Verbesserung der medizinischen Regelversorgung für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen einzusetzen. In Anlehnung an das „Bremer Modell“ soll möglichst die Krankenbehandlung der o.g. auf eine gesetzliche Krankenversicherung übertragen werden.

Hierbei erhalten die Leistungsberechtigten nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Der Landrat möge der Bürgermeisterkonferenz anbieten, einheitlich für alle kreisangehörigen Kommunen, die Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB V zu treffen.

3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das „Bremer Modell“ für den Kreis Unna weiter zu entwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten.

4. Die Kreis-Gesundheitskonferenz wird gebeten, über die bislang vereinbarten Themenschwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Kreis Unna mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und den Flüchtlingsrat mit einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
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Diskussion im Kreistag am 10.03.2015
Erörterung
Herr Landrat Makiolla teilt mit, dass der Kreisausschuss am 17.02.2015 den Antragstext einstimmig als Arbeitsauftrag an ihn beschlossen habe und er nun darüber im Kreistag berichten werde. Auf seine Anregung hin hätten sich die Bürgermeister auf den Bürgermeisterkonferenzen am 28. Januar und am 4. März mit diesem Thema befasst und auf Initiative von Dezernent Rüdiger Sparbrod auch die Sozialdezernentenkonferenz.
Die Bürgermeister sähen dieses Thema ausschließlich als eine Angelegenheit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, das nicht in die Zuständigkeit des Kreises Unna oder auch des Kreistages falle.
Sie befürchteten, dass durch eine veränderte Organisation der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge nach dem „Bremer Modell“ Mehrkosten bei den Städten und Gemeinden entstehen würden. Allein die Kreisstadt Unna gehe von Mehrkosten in einer Größenordnung von 280.000 Euro pro Jahr aus. Dies hätten die Bürgermeister aus Kamen, Fröndenberg und Schwerte für ihre Städte auch so bestätigt. Aus diesem Grunde bestehe im Augenblick bei den Bürgermeistern kein Interesse, eine Veränderung vorzunehmen.
Der Bürgermeister der Stadt Kamen habe darauf hingewiesen, dass es offensichtlich Überlegungen gebe, die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen in diesem Bereich zu verändern. Dies sollte erst einmal abgewartet werden, um zu sehen, was der Bund beschließe. Dann könne man sich weiter mit dieser Frage beschäftigen.
Hinsichtlich der Beschlussfassung über den vorliegenden, gemeinsamen Antrag aller Fraktionen und Gruppen geht Herr Makiolla auf die darin enthaltenen vier Punkte ein. Er erklärt, dass er die Punkte 1 und 2 als erledigt ansehe, da er die dort erteilten Arbeitsaufträge umgesetzt, mit den Bürgermeistern gesprochen und von den Gesprächsergebnissen berichtet habe. Ebenso habe sich der Punkt 3 erledigt, da keine Zuständigkeit des Kreises gegeben sei. Bei Punkt 4 sehe er keine Probleme, den beschließen zu lassen.
Er schlage daher vor, die Punkte 1, 2 und 3 als erledigt zu betrachten und nur noch über Punkt 4 des Antrages abzustimmen.
Herr Goldmann (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bedankt sich bei Herrn Makiolla, dass er sich im Auftrag des Kreistags im Rahmen der Bürgermeisterkonferenzen für eine kreisweite, einheitliche Lösung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern eingesetzt habe, wenn auch nicht mit einem, von den Antragstellern mehrheitlich, wohl gewünschten Ergebnis.
Die Aussage der originär zuständigen kreisangehörigen Kommunen, dass sie sich – insbesondere mit Blick auf die wirtschaftlichen oder finanziellen Auswirkungen – aktuell nicht in der Lage sähen, hier zu einer Regelung zu kommen, könne er unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nachvollziehen, halte er – ebenso wie die Reaktion der Sozialdezernenten – aber für zu kurz gegriffen und für nicht differenziert genug betrachtet. Zumal diejenigen Städte, die das „Bremer Modell“ umsetzten, insbesondere die Stadtstaaten Bremen und Hamburg – wenn auch vielleicht bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen – auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse deutlich erklären würden, dass weder in der medizinischen Versorgung noch in der Kostenstruktur negative Veränderungen eingetreten seien.
Daher glaube er, dass alle Beteiligten, die in ihrer Zuständigkeit abschließend zukünftig darüber zu entscheiden hätten, noch einmal überlegen sollten, was auf der Kosten- und der Habenseite letztendlich zu verbuchen sein werde. Er bedanke sich abschließend noch einmal bei allen Antragstellern.
Herr Jasperneite erklärt, man sei dem Antrag unter der Prämisse beigetreten, etwas Positives für die Flüchtlinge bewirken zu wollen und gleichzeitig möglicherweise auch Kosten zu reduzieren. Zudem hätte dieses Thema ein Paradebeispiel für interkommunale Zusammenarbeit sein können. Die Annahmen, dass automatisch die Kosten steigen würden, seien für die CDU-Fraktion durch nichts belegt, und es verschließe sich ihnen, warum man an dieser Stelle nicht weiter in die Prüfung gehen könne.
Aus Sicht seiner Fraktion müsse über alle vier Punkte des von acht Fraktionen und Gruppierungen gemeinsam getragenen Antrags abgestimmt werden, wenn sich nicht alle Antragsteller mit dem Vorschlag des Landrates einverstanden erklären würden. Er stelle dies zur Diskussion.
Frau Lipke (GFL-Lünen/UWG-Selm) schließt sich den Ausführungen von Herrn Jasperneite an. Es werde mit Kosten argumentiert, die wahrscheinlich gar nicht stimmten. Sie würden dem Landrat diesen Auftrag gerne noch einmal erteilen, damit die Städte und Gemeinden begriffen, welche Chance dies sei.
Herr Klostermann (FDP-Gruppe) teilt die Auffassung des Landrates, dass die Punkte 1 bis 3 erledigt seien. Trotzdem bleibe für ihn die Frage, wie die genannten Kosten in irgendeiner Weise realistisch beziffert werden könnten. Außerdem sehe er sicher auch zunächst einmal das Land in der Pflicht, hier Entscheidungen zu treffen.
Herr Goldmann (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass seine Fraktion dem Vorschlag des Landrates folgen werde, nur noch über den Punkt 4 abzustimmen. Mit dem Einbringen des gemeinsamen Antrages habe man das Thema auf die Agenda gehoben und ein deutliches politisches Signal gesetzt. Nun könne man sich auf Ebene der kreisangehörigen Kommunen vor Ort noch einmal intensiver mit diesen Fragestellungen befassen.
Herr Sell teilt mit, dass die Linksfraktion dem Vorschlag des Landrates zustimme, nur über den Punkt 4 abzustimmen. Die Punkte 1 bis 3 seien erledigt und die Gespräche mit den Bürgermeistern geführt. Im Gegensatz zu Frau Lipke und Herrn Goldmann sei er der Meinung, dass die Kommunen das – unabhängig von den Kostenschätzungen – gar nicht allein regeln könnten. Es wäre Sache der nordrhein-westfälischen Landesregierung, des Landtages, in Verhandlungen mit der AOK zu treten, und hier eine Lösung herbeizuführen.
Herr Stalz (Gruppe Freie Wähler) erklärt, dass man an der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden hier nichts ändern könne. Insofern bleibe nichts anderes übrig, als die inhaltliche Diskussion in den einzelnen Kommunen zu suchen. In Kamen stehe das Thema übermorgen auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung. Ähnlich sei es auch in den anderen Kommunen im Kreis. Insofern stimme er auch dafür, jetzt nur über den Punkt 4 abzustimmen.
Auch die SPD-Fraktion schließe sich, so Frau Cziehso, dem Vorschlag des Landrates, nur über Punkt 4 abzustimmen, an, weil man denke, dass das Thema in der Gesundheitskonferenz zur allgemeinen Diskussion sehr gut aufgehoben sei. Wichtig sei auch, es in die kreisangehörigen Kommunen mitzunehmen, um dort die Überprüfung der Finanzierung noch einmal anzuregen.
Nach der Aussprache über die weitere Behandlung des vorliegenden gemeinsamen Antrages erklären sich auf erneute Nachfrage des Landrates, alle Fraktionen und Gruppen als Antragsteller mit dem Vorschlag des Landrates einverstanden.
Damit werden die Punkte 1 bis 3 für erledigt erklärt und nur noch der Punkt 4 des Antrages zur Abstimmung gestellt.
Beschluss
Die Kreis-Gesundheitskonferenz wird gebeten, über die bislang vereinbarten Themenschwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Kreis Unna mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und den Flüchtlingsrat mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen

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