Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen im Kreis Unna

Antrag zur Beratung im nächsten Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung sowie zum Beschluss im Kreisausschuss / Kreistag am 26./27.06.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Makiolla,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des nächsten FSO, KA und KT aufzunehmen, beraten und beschließen zu lassen:

Antrag:

Der Landrat wird gebeten, alle Initiativen zu fördern, die darauf hinwirken, für langjährig geduldete Menschen im Kreis Unna eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen.

Dabei ist vorauszusetzen, dass sich die langjährig geduldeten Menschen aktiv um ihre Integration bemühen und bei Ihnen keine ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straftaten, vorliegen.

Begründung

Der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 21.06.2016 über „Ausreisepflichtige Ausländer in Nordrhein-Westfalen“ weist auf die Bleiberechtsregelung nach § 25a und § 25b Aufenthaltsgesetz sowie auf „Möglichkeiten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes oder nach anderen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes“ hin.

Im Kreis Unna haben 2016 circa  500 Menschen mit Duldung gelebt, davon etwa 80 – 100 langzeitgeduldete Menschen!

Duldung ist kein gesicherter Aufenthaltsstatus, sondern nur die Aussetzung der Abschiebung.

Wirkliche Integration (z.B. durch Zugang zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt) ist deshalb für Geduldete extrem erschwert, selbst bei langjährigem Aufenthalt in Deutschland. Viele ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und –helfer kritisieren seit langem den Widerspruch zwischen der Forderung nach Integration und der Verhinderung derselben.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Goldmann

170316_Antrag_Sichere_Aufenthaltsperspektive.pdf 404 KB

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