Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung zur Sitzung des Kreistages am 28.03.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Makiolla,

die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, das Thema „Auswirkungen und Konsequenzen aus dem Scheitern der „Friesendorfstiftung““ auf die Tagesordnung des Kreistags am 28.03.2017 zu setzen.

Wie zwischenzeitlich bekannt geworden ist, haben die Eheleute Friesendorf ihr Stiftungsangebot an den Kreis Unna zur Einrichtung einer Stiftung mit Erklärung vom 11.01.2017 zurück genommen.

Im Zusammenhang mit dem Abstimmungsverhalten in den Gremien und der medialen Berichterstattung bittet die GRÜNE Kreistagsfraktion um eine Einschätzung und Würdigung der näheren Umstände und eine Einschätzung des aktuellen Sachstandes hinsichtlich der Auswirkungen und Konsequenzen insbesondere hinsichtlich des eingetretenen Imageschaden und Vermögensschadens für den Kreis Unna.
Die GRÜNE Kreistagsfraktion bittet in diesem Zusammenhang (auch) um die Beantwortung der nachfolgend gestellten Fragen.

Vorbemerkung:
In der Sitzung des Kreisausschusses am 12.12.2016 hat der Unterzeichner dieses Antrages für die GRÜNE Kreistagsfraktion eindringlich darauf hingewiesen, dass nach aktuellem Kenntnisstand davon ausgegangen werden müsse, dass bei einer Negativ-Abstimmung in der für den 13.12.16 angesetzten Sitzung des Kreistages die Eheleute Friesendorf ihr Angebot nicht weiter aufrecht erhalten würden. Diese Auffassung wurde vom Landrat in der Sitzung bestätigt.
Die Fraktion der GRÜNEN hatte daher beide Fraktionen von CDU und SPD gebeten, das Zeitfenster bis zur morgigen Sitzung des KT zu nutzen, um ihre ablehnende Position zu korrigieren und gleichzeitig, ob der zu erwartenden Auswirkungen eine namentliche Abstimmung für diese Sitzung angekündigt.

  1. Teilt die Verwaltung die Einschätzung aus dem Newsletter der SPD-Kreistagsfraktion vom 11.01.2017, wonach „ das Thema zwischen Weihnachten und Neujahr medial eine Aufmerksamkeit und Eigendynamik entwickelt habe, die das Ehepaar Friesendorf offensichtlich dazu bewogen habe, die Stiftung zurückzuziehen“. Diese Aussage lässt nur die Schlussfolgerung zu, dass nach Auffassung von CDU und SPD ausschließlich die mediale Berichterstattung ursächlich für den Rückzug des Ehepaares gewesen sei und nicht deren Abstimmungsverhalten.
  2. Hat die Verwaltung beide Fraktionen von CDU und SPD über ihre geteilte Position in Übereinstimmung mit der Einschätzung der GRÜNEN bereits vorab mitgeteilt? Falls ja, wann?
  3. Liegen oder lagen der Verwaltung belastbare verbindliche Erklärungen (Schriftsätze, Testamentsauszug etc.) der Eheleute Friesendorf vor?
  4. Wurden diese verbindlichen Erklärungen Mitgliedern des Kreistages zur Kenntnisnahme gegeben, bzw. um deren Einsichtnahme gebeten? Falls ja, welche, von wem und wann?
  5. Teilt die Verwaltung die Einschätzung aus Reihen der SPD-Kreistagsfraktion, dass es im Rahmen der angesprochenen Sitzungen durch den Unterzeichner zu beanstandungswürdigen Beleidigungen des Unterzeichners gekommen ist?
  6. Teilt die Verwaltung die öffentlichen Aussagen von SPD und CDU, dass die Verwaltung nicht frühzeitig und umfassend informiert habe; sich daraus für beide Fraktionen weitere Fragen ergeben haben und somit nun „die Verwaltung am Zuge sein“?
  7. Wie bewertet die Verwaltung den für den Kreis Unna eingetretenen Imageschaden?
  8. Hat die Verwaltung auf der Grundlage der mit gesondertem Schreiben vom 16.01.2017 erbetenen Aussage einer Haftungsprüfung für den eingetretenen materiellen Schaden eine rechtliche Würdigung vorgenommen?
  9. Stehen aus Sicht der Verwaltung – losgelöst vom Imageschaden – einer möglichen Ausgleichszahlung der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen in Höhe des Stiftungsausfalles rechtliche Bedenken entgegen?

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Goldmann
Fraktionsvorsitzender

Dateien: 170116_Antrag_Konsequenzen_Stiftung

Artikel kommentieren