Teil – Kreismitgliederversammlung (KMV)

Freitag
25.02.2022
19:00 ‐ 21:30 Uhr
Förderturm Bönen
Alfred-Fischer-Platz 1
59199 Bönen

Nach der kurzfristigen unwetterbedingten Absage und Verschiebung am letzten Freitag, hier nun nochmal die offizielle Einladung zur Teil-KMV am kommenden Freitag (25.02.):

 

Liebe KV-Mitglieder,

Am Freitag den, 25.02.2022 um 19:00 Uhr laden wir mit verkürzter Einladungsfrist (§5 Abs.8 unserer Satzung) zu einer Teil-KMV zur Wahl der/des Landtagswahl Direktkandidat*in für den Wahlkreis 117 Unna III – Hamm II im Förderturm, in Bönen ein.

Die verkürzte Einladungsfrist zur Teil-KMV, resultiert aus der baldigen Einreichungsfrist der Wahlunterlagen beim Landesverband und Wahlamt.

Adresse:

Alfred-Fischer-Platz 1, 59199 Bönen

 

Tagesordnung

TOP 1 – Begrüßung und Formalia/ Beschluss über die Tagesordnung

TOP 2 – Beschluss der Dringlichkeit und verkürzten Einladungsfrist (Satzung: §5 (8))

TOP 3 – Wahl Versammlungsleitung

TOP 4 – Wahl der*des Sitzungsprotokollanten*in

TOP 5 – Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

TOP 6 – Aufhebung der Wahl vom 05.10.2021

TOP 7 – Wahl eines Wahlvorstandes und der Stimmauszähler*innen

TOP 8 – Wahl eines Schriftführers (einer Schriftführerin) nach Landeswahlgesetz zur

Unterzeichnung der Niederschrift

TOP 9 – Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung

TOP 10 – Beschluss über das Wahlverfahren

TOP 11 – Benennung der Vertrauensleute zur Einreichung des Wahlvorschlages

TOP 12 – Wahl der Kandidatin / des Kandidaten

TOP 13 – Verschiedenes

 

Der Wahlkreis 117 Unna III – Hamm II umfasst die Städte und Gemeinden Bergkamen, Bönen, Kamen und Hamm-Herring. Nur in diesen Städten und Gemeinden wohnhafte Mitglieder können die/den Kandidat*in für diesen Wahlkreis wählen.

Wie gehabt ist es bis kurz vor der Wahl möglich sich als Direktkandidat*in zu bewerben. Bei Interesse sendet mir sehr gerne aber auch vorher schon eine E-Mail (info@gruene-kreis-unna.de) mit eurer Bewerbung und ich verteile sie dann unter den Mitgliedern.

Die Pandemie ist noch nicht vorbei, deshalb verweisen wir auf die aktuellen Hygiene Bestimmungen des Landes NRW. Das bedeutet, dass Parteimitgliedern nur an der KMV teilnehmen dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind (Corona-Schutzverordnung, § 4 (1) 6). Im Förderturm herrscht eine Maskenpflicht.

 

Liebe Grüße

Justus i.A. des Vorstands