des Ausschusses für Natur und Umwelt (ggf. 12.05.2020)
Sehr geehrter Herr Landrat Makiolla,
die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENbeantragt, das Thema
„Grünflächenpflege in den kreisangehörigen Kommunen“
auf die Tagesordnung des nächsten NuU zu nehmen.
Begründung:
Die Stadt Bergkamen möchte bei der Pflege der Grünflächen auf Beschwerden von Bürgern mit einem schnellen Eingreif-Team vor Ort selbstständig reagieren. Hierbei sollen auch Flächen außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Bergkamen, wie die Flächen des Kreises Unna, mit gepflegt werden.
Das Ordnungsgefühl einzelner Bürger soll zukünftig das gültige Maß der Grünflächenpflege sein.
Die von der Stadt Bergkamen vorgeschlagenen Ideen sind bezüglich des Insektenschutzes kontraproduktiv und werden zu einem weiteren Verlust an Biodiversität führen.
Folgende Gründe sprechen gegen die Übernahme kreiseigener Naturschutzmaßnahmen:
- auf Flächen, die häufiger als zweimal pro Jahr gemäht werden, können Heuschrecken, Schmetterlinge und andere Insekten nicht überleben. Eine intensivere Nutzung passt nicht mit den Lebenszyklen der Insekten zusammen und führt zu deren Verschwinden.
- auch Wildblumenwiesen dürfen nur maximal zweimal jährlich gemäht werden, wenn sie für die Insektenwelt nützlich sein sollen. Zudem ist die Wahl der Pflanzenarten entscheidend. Osterglocken oder Gänseblümchen sind für Insekten eher unbedeutend. Hier sind mehrjährige Stauden gefragt, die längere und mehrmalige Blühphasen im Jahr haben und nach einer Mahd wieder Blüten treiben können.
Der Kreis muss vielmehr den bereits eingeschlagenen Weg zur Förderung der Insektenwelt auf kreiseigenen Flächen fortführen. Der Kreis ist bislang auf einem sehr guten Weg in der insektenfreundlichen Pflege mit wenigen Terminen zur Mahd und der Förderung heimischer Blühpflanzen.
Im Namen der Biodiversität werden vernetzte blütenreiche Wegränder, Brachen und extensiv gepflegte Wiesen benötigt, um Insekten und andere Tiergruppen zu fördern.
Eine Übertragung der Pflege kreiseigener Flächen an die Stadt Bergkamen und ggf. weiter k.a. Kommunen muss auf Grundlage der vorgestellten Konzeption abgelehnt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Goldmann