Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll der Kreis Unna Vergabeverfahren,Kostenrisiken und digitale Souveränität überprüfen.

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unna hat den Landrat um eine umfassende Auskunft zur Beschaffung und zum Betrieb von Tablets im Zuständigkeitsbereich des Kreises gebeten. Anlass ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. September 2026 im Verfahren VII-Verg 38/25.
Das Gericht hatte entschieden, dass eine Kommune die Beschaffung von Schul-Tablets nach einer produktspezifischen Ausschreibung zugunsten von Apple neu durchführen muss. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Marke bleibt demnach zwar unter engen Voraussetzungen möglich, muss aber nachvollziehbar und vergaberechtlich belastbar begründet werden.
Foto von Kay Nentwig
„Das Urteil macht deutlich, dass öffentliche Stellen bei digitalen Beschaffungen genau hinsehen müssen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass bestimmte Hersteller oder Betriebssysteme ohne ausreichende Begründung faktisch gesetzt sind“, erklärt Michael Rotthowe, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Kreistag Unna.
Die Fraktion will deshalb in der Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung am 21. September 2026 unter anderem erfahren, welche Geräte, Hersteller, Betriebssysteme und Managementsysteme der Kreis derzeit einsetzt. Außerdem soll die Verwaltung darstellen, welche Ersatz- und Erweiterungsbeschaffungen geplant sind und wie bisherige, laufende und künftige Verfahren vergaberechtlich ausgestaltet wurden.
Von besonderem Interesse ist für die GRÜNEN, welche konkreten Folgen das Düsseldorfer Urteil für die Beschaffungen des Kreises hat. Die Verwaltung soll erläutern, ob Hersteller oder Betriebssysteme vorgegeben oder faktisch vorausgesetzt wurden, wie dies begründet wurde und ob bestehende oder geplante Verfahren angepasst werden müssen.
Auch die Möglichkeit eines Wechsels von Apple zu anderen Herstellern oder Betriebssystemen soll geprüft werden. Dabei geht es nach Auffassung der Fraktion nicht nur um die einmaligen Anschaffungskosten. Zu berücksichtigen seien ebenso laufende Kosten, Umstellungs- und Parallelbetriebskosten, Supportaufwand, mögliche Verzögerungen sowie rechtliche und finanzielle Risiken. Die GRÜNEN bitten die Verwaltung daher um eine Darstellung in einem positiven, einem erwartbaren und einem Worst-Case-Szenario.
„Gerade mit Blick auf die angespannte Haushaltslage müssen mögliche Folgekosten und Verzögerungsrisiken frühzeitig sichtbar werden. Eine rechtssichere Entscheidung braucht deshalb eine belastbare Betrachtung aller realistischen Szenarien, nicht nur des Kaufpreises“, so Rotthowe.
Die Anfrage steht zugleich im Zusammenhang mit der Anfrage der GRÜNEN zur digitalen Souveränität vom 8. Juli 2026. Die Fraktion erwartet von der Verwaltung, die dort angesprochenen Fragen zur Nutzung nicht-europäischer Software und digitaler Dienste in der Kreisverwaltung, über Dritte und in kreiseigenen Bildungseinrichtungen bei der Bewertung zu berücksichtigen.
„Digitale Souveränität ist mehr als die Frage, welches Gerät angeschafft wird. Es geht um Abhängigkeiten, offene Standards, langfristige Betriebskosten und die Handlungsfähigkeit des Kreises. Das Urteil ist deshalb ein Anlass, die bisherigen Beschaffungs- und Betriebsmodelle grundsätzlich zu überprüfen“, erklärt Michael Rotthowe.
Die GRÜNEN sehen in der Anfrage einen notwendigen Schritt, um Transparenz zu schaffen, rechtliche Risiken zu reduzieren und künftige digitale Beschaffungen des Kreises offen, wirtschaftlich und zukunftssicher auszugestalten.
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