Verbindliche Weitergabe der Mittel für Integrationsmaßnahmen

Sehr geehrter Herr Landrat Makiolla,

die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt, der Kreistag möge in seiner nächsten Sitzung am 08.05.2018 folgendes beschließen:

  1. Der Landrat wird beauftragt, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die mit dem Landes-Haushalt 2018 beschlossenen zusätzlichen „Mittel für kommunale Integrationsmaßnahmen in den Kommunen“ in Höhe von 100 Millionen Euro schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden.
  2. Der Kreistag begrüßt die von der neuen Bundesregierung angekündigte    Sicherstellung der weiteren Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur  Entlastung von Land und Kommunen bei den Flüchtlingskosten und fordert aus diesem Grunde die Landesregierung auf, für eine angemessene und verlässliche Beteiligung der Kommunen zu sorgen.

Begründung:
Für die Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrkosten stellt der Bund den Ländern im  Zeitraum von 2016 bis 2018 über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen hiervon 434 Millionen Euro.
Wenngleich die Unterbringung und Integration geduldeter Flüchtlinge zu einem relevanten Teil von den Kommunen finanziert wird, wird die Integrationspauschale bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des GFG für 2018 nicht ausreichend berücksichtigt.

Laut kommunaler Spitzenverbände führt dieses zu einer Reduzierung der GFG-Mittel in  Höhe von 175 Mio. Euro.

Im ersten Entwurf des Landeshaushaltes für 2018 war sogar gar keine Beteiligung der Kommunen an der Integrationspauschale vorgesehen. Obwohl CDU und FDP im Landtagswahlkampf 2017 genau das Gegenteil, nämlich eine Weitergabe der Pauschale an Städte und Gemeinden versprochen hatten (im Wahlprogramm der NRW-CDU war sogar die Rede von einer vollständigen Weitergabe der Mittel).

Erst nach Protesten der Kommunen und der Opposition im Landtag wurden die Kosten der Kommunen bei der Integration Geflüchteter berücksichtigt. Städte und Gemeinden sollen nun von den 434 Millionen Euro, die NRW jährlich vom Bund erhält, 100 Millionen bekommen. Allerdings ist immer noch unklar, nach welchem Verteilungsschlüssel und mit welchen Auflagen die Mittel an die Kommunen weitergereicht werden und wann damit begonnen wird.
Daher sollte das Land schnellstmöglich die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Kommunen endlich Klarheit erhalten.
Außerdem sollte das Land für die von der Bundesregierung vereinbarten weiteren Mittel für die Integration zur Entlastung von Land und Kommunen eine verbindliche und auskömmliche Regelung zur Weiterleitung an die Kommunen finden, damit diese entsprechend Planungssicherheit erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Goldmann
– Fraktionsvorsitzender –

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