Änderungs-Antrag „Reinigungsleistung in den kreiseigenen Gebäuden zurück in Eigen­regie“

Reinigungsleistung in den kreiseigenen Gebäuden zurück in Eigen­regie

KreisA/Kreistag am 08./09.10.2018

Sehr geehrter Herr Landrat Makiolla,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die folgenden Beschlussvorschläge in den Sitzungen des Kreisausschuss (KA, 08.10.2018) und des Kreistages (KT, 09.10.2018) beschließen zu lassen:

  • Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die Reinigungsleistung in den kreiseigenen Gebäuden zukünftig wieder in Eigenregie betrieben wird.
  • Der Landrat wird mit der Prüfung beauftragt, wie die haushalts- und stellenplanmäßigen Voraussetzungen im Rahmen der HH-Beratungen für 2019 zu schaffen sind, um die bestehenden Verträge form- und fristgerecht kündigen zu können. Ziel ist es, die Reini­gungsleistung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Eigenregie erfüllen zu können.
  • Der Landrat wird gebeten, die Politik frühzeitig und umfassend über die notwendigen einzelnen Schritte in der Umsetzungsphase wie die Ermittlung des finanziellen Mehr­aufwandes, Übernahme der bisherigen Reinigungsmitarbeiter*innen und Abstimmungen mit dem Jobcenter zu informieren.

Begründung:
Mit Antrag vom 12.12.2014 haben alle Fraktionen und Gruppen im Kreistag (KT) mit Ausnahme der CDU und der FW den Landrat beauftragt, das Vorhaben zur Privatisierung von Reinigungs­leistungen an Schulen und damit auch die kw-Vermerke im Stellenplan 2015 bis zum Abschluss der Neugliederung der Förderschullandschaft auszusetzen.
Dem KT sollte im Rahmen der HH-Beratungen für 2016 ein Konzept zur Neuaufstellung vorge­legt werden.
Dem Antrag wurde in der Sitzung des KT am 16.12.2014 mehrheitlich gefolgt.

Mit Schreiben vom 29.11.2016 (s. DS 186/16) erinnert die FDP an diesen Antrag und bat -nach Abschluss der Neugliederung der  Förderschullandschaft – um die Vorlage des Konzeptes durch die Verwaltung bis zum Sommer 2017.

In der Sitzung des KT am 10.10.2017 erfolgte eine nochmalige Vertagung auf den Sommer 2018.

Zwischenzeitlich sind nunmehr rund vier Jahre seit dem Erst-Antrag vergangen und insbeson­dere die finanziellen Rahmenbedingungen haben sich für den Kreis in dieser Zeit nachhaltig positiv verändert.

Eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Reinigungsleistung in kreiseigenen Gebäuden ist aus Sicht der GRÜNEN Kreistagsfraktion sowohl aus sachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Betrachtungsmomenten möglich, da davon auszugehen ist, dass sowohl die objektiven Faktoren wie die Gesamtflächen-Ermittlung der infrage kommenden Gebäude als auch der Gesamtaufwand der bisherigen Eigen- und Fremdleistung bekannt sind. Diese können auf eine zukünftige Durchführung in Eigenregie hochgerechnet werden kann, zumal weder Qua­litätsverluste etc. durch die Übernahme der Aufgabe in Eigenregie zu erwarten sind.

Im Ergebnis bleibt eine Abwägung der zu erwartenden Kostennachteile im Verhältnis zu den sozialen und arbeitsrechtlichen Vorteilen durch diesen Vorschlag.

Im Rahmen der in den vergangenen Jahren auch auf Kreisebene geführten Diskussion zu einem zukünftig sozial verträglichen und sozial geförderten Arbeitsmarkt ist ein solcher Schritt konsequent und zeitgemäß.

Eine weitergehende Begründung erfolgt in der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Goldmann
Fraktionsvorsitzender

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