Hinweisgebende Maßnahmen zum WLAN-Angebot in den Warte- und Aufenthaltsbereichen

Antrag zum KreisA/Kreistag am 03./04.12.2018

Sehr geehrter Herr Landrat Makiolla,

die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und die Gruppe der PIRATEN beantragen, der Kreisausschuss/Kreistag möge sich in seiner nächsten Sitzung am 3./4.12.2018 zu hinweisgebenden Maßnahmen auf das Angebot des kostenfreien WLANs „Freifunk“ beraten und abschließend beschließen.

Beschlussvorschlag:
Nach Einführung des kosten- und anmeldefreien WLANs „Freifunk“ in nahezu allen Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung wird geprüft, inwieweit einfache Hinweise (z.B. Hinweise auf vorhandenen Monitoren oder einen Aushang in dem jeweiligen Bereich) auf dieses kundenfreundliche Angebot umsetzbar sind.

Begründung:

Mit Beschlussfassung vom 28.06.2016 (D074/16 und 076/16) wurde entschieden, dass zusammen mit der Freifunk-Initiative ein öffentlich frei zugänglicher Internetzugang in den Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung eingerichtet wird.

 

Bei der Freifunk-Initiative handelt es sich um ein Angebot des bürgerschaftlichen Engagements an dem jede Person teilhaben kann (https://unna.freifunk.net/warum-freifunk/) und das durch Spendengelder finanziert wird.

In der hier vorliegenden Konstellation stellt der Kreis Unna die lokale Infrastruktur sowie einen Internet- Anschluss vor Ort zur Verfügung. Der weitergehende Zugang zum Internet wird über die Infrastruktur des Freifunk Rheinland e.V.  und in Zusammenarbeit mit der Unnaer Freifunk Gruppe ermöglicht.

 

Ein Großteil der Zugänge wurde bereits eingerichtet (z.B. in den Kreishäusern Unna und Lünen, im Haus Opherdicke, im Gesundheitsamt). Das Angebot „Freifunk“ wird bisher gut durch die in den Warte- und Aufenthaltsbereichen Anwesenden angenommen. Die Nutzerzahl liegt täglich bei etwa 500 mit dem Freifunk verbundenen Geräten.

 

Bisher wird nicht auf das verfügbare Angebot „Freifunk“ hingewiesen. Ein solcher Hinweis wäre jedoch hilfreich, damit weitere Personen darauf aufmerksam werden und an dem Angebot teilhaben können.

 

Ein solcher Hinweis  könnte beispielsweise über in den Warte- und Aufenthaltsbereichen vorhandenen Monitore oder über einfache Hinweisschilder (die bei Bedarf auf zur Verfügung gestellt werden könnten) erfolgen und würden damit keine weiteren Kosten verursachen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Goldmann und Christian Roß

Fraktionsvorsitzender B90/DIEGRÜNEN & Gruppensprecher PIRATEN

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