Grüne ergänzen ihren Antrag zur verbindlichen Weiterleitung der Mittel für Integration

Im gestrigen Kreistag wurde ein wichtiger Antrag der Grünen „geschoben“

Beantragt hatten die Grünen, den Landrat zu beauftragen, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die mit dem Landes-Haushalt 2018 beschlossenen zusätzlichen „Mittel für kommunale Integrationsmaßnahmen in den Kommunen“ in Höhe von 100 Millionen Euro schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden.

Des weiteren regten die Grünen an, der Kreistag möge die von der neuen Bundesregierung angekündigte Sicherstellung der weiteren Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Land und Kommunen bei den Flüchtlingskosten begrüßen und fordere aus diesem Grunde die Landesregierung auf, für eine angemessene und verlässliche Beteiligung der Kommunen zu sorgen.

Da der Landrat vorschlug, diese Punkte zunächst im zuständigen Fachausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung zu diskutieren, wurden diese Aufträge an den Landrat zunächst nicht erteilt.

Daraufhin stellte die Grüne Kreistagsfraktion heute den ergänzenden Antrag, den Landrat außerdem zu bitten, sich für die Bereitstellung des von der Landesregierung ursprünglich zugesagten Gesamtbetrages in Höhe von 434 Mio. € für die NRW-Kommunen einzusetzen.

Die Kreise sollen aufgrund ihrer eigenen erbrachten Leistungen an den bereit gestellten Mitteln anteilsmäßig beteiligt werden.

Aufgrund der gestrigen Verschleppung des Beschlusses ärgern sich die Grünen, denn wenn erst kurz vor der Sommerpause der Kreistag zu einem Beschluss kommen sollte, kann der wichtige Faktor Zeit, den die Grünen mit der Formulierung „schnellstmöglich“ betonen wollten, nicht mehr greifen und die finanzielle Entlastung der Kommunen wird voraussichtlich erst Ende des Jahres vor Ort ankommen.

Zur Erläuterung: Für die Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrkosten stellt der Bund den Ländern im Zeitraum von 2016 bis 2018 über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen hiervon 434 Millionen Euro. Wenngleich die Unterbringung und Integration geduldeter Flüchtlinge zu einem relevanten Teil von den Kommunen finanziert wird, wird die Integrationspauschale bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des GFG für 2018 nicht ausreichend berücksichtigt. Laut kommunaler Spitzenverbände führt dieses zu einer Reduzierung der GFG-Mittel in Höhe von 175 Mio. Euro.

Im ersten Entwurf des Landeshaushaltes für 2018 war sogar gar keine Beteiligung der Kommunen an der Integrationspauschale vorgesehen. Obwohl CDU und FDP im Landtagswahlkampf 2017 genau das Gegenteil, nämlich eine Weitergabe der Pauschale an Städte und Gemeinden versprochen hatten (im Wahlprogramm der NRW-CDU war sogar die Rede von einer vollständigen Weitergabe der Mittel).

Erst nach Protesten der Kommunen und der Opposition im Landtag wurden die Kosten der Kommunen bei der Integration Geflüchteter berücksichtigt. Städte und Gemeinden sollen nun von den 434 Millionen Euro, die NRW jährlich vom Bund erhält, 100 Millionen bekommen. Allerdings ist immer noch unklar, nach welchem Verteilungsschlüssel und mit welchen Auflagen die Mittel an die Kommunen weitergereicht werden und wann damit begonnen wird.

Daher sollte das Land schnellstmöglich die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Kommunen endlich Klarheit erhalten.

Außerdem sollte das Land für die von der Bundesregierung vereinbarten weiteren Mittel für die Integration zur Entlastung von Land und Kommunen eine verbindliche und auskömmliche Regelung zur Weiterleitung an die Kommunen und Kreise finden, damit diese entsprechend Planungssicherheit erhalten.

Update 10.07.2018

Der Landkreistag und andere unterstützen einhellig in ihrer Stellungnahme unseren grünen Antrag, das Land möge verbindlich und kurzfristig die Bundesmittel für Integrationsmassnahmen an die Kommunen und Kreis weiterleiten. Siehe Anlage: Stellungnahme kommunale Spitzenverbände Teilhabe und Integrationsgesetz.pdf

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