Antrag Aussetzung Abschiebung nach Afghanistan

Antrag zum KreisA/Kreistag am 26./27.06.2017: Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden    Antrags im KreisA/Kreistag am 26./27.06.2017:

  1. Der Kreistag fordert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der verschlechterten Sicherheitslage in Afghanistan auf, Abschiebungen dorthin auszusetzen.
  2. Der Kreistag fordert die Landesregierung NRW auf, einen dreimonatigen Abschiebestopp nach Afghanistan zu erlassen.
  3. Der Kreistag fordert die Verwaltung auf, im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleibemöglichkeit von Betroffenen auszuschöpfen und humanitäre Aspekte zu würdigen.

Begründung:
In NRW waren Ende Januar etwa 1.900 afghanische Staatsangehörige ausreisepflichtig. Im Kreis Unna  leben zurzeit 660 Menschen aus Afghanistan.
Abschiebungen nach Afghanistan sind menschenrechtlich nicht zu vertreten. Der Bericht des UNHCR zeigt, dass sich die Sicherheitslage seit April 2016 nochmal deutlich verschlechtert hat. Das gesamte Staatsgebiet Afghanistans ist danach von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen. Der aktuelle Bericht der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) dokumentiert seit dem Beginn der jährlichen Berichterstattung für 2016 die höchsten Zahlen von zivilen Opfern und von Kindern unter den Opfern. Fast täglich finden (Selbstmord-) Attentate auf Märkten, öffentlichen Plätzen u.a. statt, die ein friedliches und normales Leben   unmöglich machen. Auf Grundlage dieser aktuellen Erkenntnisse ist die Sicherheitslage in

Afghanistan so kritisch, dass keine Abschiebungen stattfinden dürfen.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, vor diesem Hintergrund das Rückführungsabkommen mit der Islamischen Republik Afghanistan auszusetzen und von Abschiebungen abzusehen.
So fordern es auch zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen. Leider bleibt die Bundesregierung hier bisher untätig.

Nach Paragraph 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz kann das Land „aus völkerrechtlichen oder  humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird.“
Sollte der Bund auch weiterhin nicht reagieren, muss NRW als Bundesland diese Möglichkeit nutzen und Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen.

Sollten im Kreis Unna lebende afghanische Staatsangehörige von einer Abschiebung bedroht sein, ist auch hier die Verwaltung aufgefordert, die vorhandenen aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten im Sinne der Betroffenen zu nutzen. Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich strafrechtlich verurteilte Intensivtäter.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Goldmann

170608_Antrag_Aussetzung Abschiebung Afghanistan.pdf

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