Antrag auf ein Freies W-Lan für den Wartebereich der Kreisverwaltung

Da das neue Gesetz zur Haftung von WLAN-Betreibern voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird, beantragen wir mit diesem ausreichenden Vorlauf die Einrichtung des Angebots eines Freien WLANs in allen Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung.

Dazu unser Fraktionsvorsitzender Herbert Goldmann: „Die Kreisverwaltung würde damit ihre Kundenfreundlichkeit enorm steigern, da den Bürgerinnen und Bürgern nun die Wartezeit vor Ort ein wenig angenehmer „verkürzt“ würde. Die VKU ist damit schon an ausgewählten Busbahnhöfen beispielhaft voran gegangen.“ Sandra Heinrichsen, Initiatorin des Antrags und Mitglied in der Initiative „Freifunk“,  ist davon überzeugt, dass  durch die Rechtssicherheit in Fragen der überholten „Störerhaftung“ der Kreis Unna seine technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellen wird: „Wir können im Kreishaus auf eine sehr gut aufgestellte EDV-Abteilung setzen.“

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Antrag:
Kundenfreundliches Kreishaus – Freies WLAN in allen Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung

Sehr geehrter Herr Landrat Makiolla,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, die Bereitstellung eines Freien WLAN-Netzes in allen Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung im Rahmen der Sitzung des KreisA/ Kreistages am 27./28.06.2016 zu beraten und zur Beschlussfassung zu stellen.

Begründung:
Das Angebot des Freien WLANs in den Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung, entsprechend dem Angebot der Initiative Freifunk, sich ohne weiteres Anmeldeverfahren zum Beispiel mit seinem Smartphone in das Internet einzuloggen, stellt für die Kreisverwaltung einen weiteren Schritt, hin zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung, dar.

Zahlreiche Städte und Gemeinden (neben Unna auch Holzwickede, Dortmund, Hamm, Arnsberg, …)  bieten schon ein bürgerfreundliches WLAN-Netz an. Die VKU hat einige Busbahnhöfe (Bergkamen, Unna)  mit „VKU-Helispots“ ausgestattet. In Holzwickede ermöglicht eine Spende der dortigen Sparkasse selbst den Router-Kauf für die dortigen Flüchtlingsunterkünfte.

Mögliche Überlegungen, z.B. eine Begrenzung des Zugangs für 30 min am Tag festzulegen, sind in diesem Zusammenhang nicht zielführend, da sich die potenziellen Nutzer häufig über diesen Zeitraum hinaus in den Warte- und Aufenthaltsbereichen befinden.

Alles in allem halten sich die Kosten für die Umsetzung, z.B. Anschaffung und Betrieb der entsprechenden  Router, in Grenzen und es dürften keine ablehnenden Gründe aufgrund der Kostenfrage entstehen.

Zur Frage der Rechtssicherheit hat nun die Bundesregierung eine Kursänderung vollzogen, da im Rahmen eines Verfahren vor dem Europäische Gerichtshof ein Gutachten vorgestellt wurde, nachdem Anbieter eines WLANS nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn ihre Kunden illegal Dateien herunterladen.

Es ist den Anbietern eines freien Internet-Zugangs auch nicht zuzumuten, dass sie die Nutzer identifizieren oder ihr Surfverhalten überwachen.

Da das neue Gesetz zur Haftung von WLAN-Betreibern voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird, beantragen wir mit dem ausreichenden Vorlauf die entsprechende Einleitung des Verfahrens zur Einrichtung eines Freien WLANs in den Warte- und Aufenthaltszonen der Kreisverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Goldmann
Fraktionsvorsitzender

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